So etwas muss ein Bürgermeister ja wissen. Oder nicht?

Leserbrief zu den Vorkommnissen im Lauterbacher Rathaus

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Nachdem ich mehrere Berichte zu den Vorkommnissen im Lauterbacher Rathaus gelesen habe, könnte sich ein roter Faden abzeichnen: Obwohl Herr Leichtle mehrfach betont, dass die Bürgerinnen und Bürger von Lauterbach sicher sein können, dass die Verwaltung auf Grundlage von Gesetzen handelt, scheinen einige Ungereimtheiten vorhanden zu sein. In diesem Zusammenhang könnte man sich fragen, wie gut Herr Leichtle selbst die Gesetze kennt, auf die er sich bezieht.

So suspendiert er eine 61-jährige Mitarbeiterin, die seit 42 Jahren bei der Gemeinde Lauterbach arbeitet, ohne jegliche Vorwarnung fristlos. Dass der Suspendierung die Kündigung folgen soll, verkündet er der restlichen Belegschaft noch am selben Tag. Dass die Mitarbeiterin nach 42 Jahren aber einen besonderen Kündigungsschutz genießt, sind arbeitsrechtliche Grundlagen. So etwas muss ein Bürgermeister ja wissen. Oder nicht?

Zudem verhängt er ein Hausverbot für gemeindeeigene, öffentliche Gebäude, welches bereits seit sieben Wochen fortbesteht.

Welche Gefahr geht wohl von dieser Beschäftigten aus, damit zu solchen Maßnahmen gegriffen werden muss? Ein Straftatbestand liegt jedenfalls nicht vor. Ob diese Maßnahme dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, muss ein Bürgermeister ja wissen. Oder nicht?

In einem weiteren Artikel gibt Herr Leichtle an, das Hausverbot wäre bereits aufgehoben. Dabei hat das Dokument die Mitarbeiterin bis heute nicht erreicht und ist anscheinend nach wie vor auf dem Postweg. Herr Leichtle meldet der Presse: „Unabhängig vom Zugang des Schreibens ist das Hausverbot mit dem Datum des Schreibens damit nicht mehr wirksam“.  Dass es sich hierbei um ein empfangsbedürftiges Dokument handelt, welches erst gültig wird, wenn es den Empfänger erreicht, sind rechtliche Grundlagen. Dies wird kaufmännischen Auszubildenden bereits im ersten Lehrjahr beigebracht. So etwas muss ein Bürgermeister ja wissen. Oder nicht?

In einer Zeit des Fachkräftemangels gibt es kaum etwas wichtigeres als erfahrene, langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihr wertvolles Wissen an die folgenden Generationen weitergeben können. Die Gemeinde Lauterbach profitiert von genau so einer Verwaltung, die eine absolute Ausnahme darstellt und das Dorf zukunftsfähig macht. Diese Belegschaft gilt es unbedingt zu halten! Sie verdient Respekt, Anerkennung und eine Führungskraft, die ihnen mit Wertschätzung gegenübertritt, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut ist und ihnen somit den nötigen Rückhalt bietet.

Es muss angenommen werden, dass Herr Leichtle als Bürgermeister diese rechtlichen Rahmenbedingungen beherrscht und auf Grundlage von Gesetzen handelt sowie entsprechende Fähigkeiten in diesen Bereichen vorweisen kann. Andernfalls könnte man vermuten, dass das Amt des Bürgermeisters möglicherweise seine Kompetenzen übersteigt, was nicht nur den betroffenen Einzelpersonen, sondern der gesamten Gemeinde Lauterbach schaden würde.

Und noch eine Anmerkung zum Artikel über die letzte Gemeinderatssitzung: Wenn sich Herr Leichtle bei Instagram „leichtle_juergen_bm_lauterbach“ nennt und fast ausschließlich geschäftliche Inhalte mit einem öffentlichen Account teilt, ist es fragwürdig, dass es sich bei diesem um einen privaten Account handeln soll. Umso fragwürdiger, warum Bürgerinnen und Bürger, die aktuell öffentlich Kritik äußern, auf diesem Account gesperrt werden. Und das, obwohl Herr Leichtle bereits mehrfach betont hat, dass er Kritik sehr ernst nimmt.

Sina Broghammer, Lauterbach




NRWZ-Redaktion Schramberg

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